Elektriker Kosten in der Schweiz 2026
Elektroinstallationen dürfen in der Schweiz ausschliesslich von konzessionierten Fachbetrieben mit einer Installationsbewilligung des ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) ausgeführt werden. Die Kosten für einen Elektriker liegen bei CHF 80 bis CHF 150 pro Stunde, je nach Region, Qualifikation und Tageszeit. Ob defekte Steckdose, neue Beleuchtung oder Ladestation für Ihr Elektroauto -- Elektrikerkosten können stark variieren. Für die häufigsten Aufträge rechnen Sie mit: Steckdose austauschen CHF 150 bis CHF 350, Lichtschalter ersetzen CHF 120 bis CHF 280, Sicherungskasten erneuern CHF 3'000 bis CHF 8'000, Elektroinstallation Neubau CHF 500 bis CHF 900 pro m2.
Aktualisiert 2026-06 · Regionale Abweichungen bis ±25%
Was kostet Ihr Elektriker-Projekt?
Richtwert auf Basis Schweizer Marktdaten (SBV/suissetec, Stand 2026-06). Keine verbindliche Offerte — die persönliche Einschätzung berücksichtigt Ihre konkreten Anforderungen.
Preisüberblick Elektriker
Die Gesamtkosten für Elektroarbeiten hängen stark von der Komplexität ab. Hier eine Übersicht typischer Projekte in der Schweiz: Steckdose oder Schalter austauschen CHF 120 bis CHF 350 (1-2 Stunden). Neue Steckdose setzen (mit Schlitz) CHF 250 bis CHF 600. Sicherungskasten komplett erneuern CHF 3'000 bis CHF 8'000. FI-Schutzschalter nachrüsten CHF 400 bis CHF 800. Elektrocheck/Sicherheitsprüfung CHF 300 bis CHF 800. Ladestation Elektroauto (Wallbox) CHF 2'000 bis CHF 5'000 inklusive Installation. Komplette Neuverkabelung 4-Zimmer-Wohnung CHF 8'000 bis CHF 18'000. Smarthome-Grundausstattung CHF 5'000 bis CHF 15'000. Photovoltaik-Anschluss CHF 2'000 bis CHF 5'000.
Detaillierte Kostenaufstellung: Elektriker nach Leistung
Richtwerte je Einzelleistung (Stand 2026-06, inkl. MwSt.). So sehen Sie, welcher Teil eines Elektriker-Projekts wie viel kostet — statt nur einer Gesamtspanne.
Richtwerte aus der laufend gepflegten Preisdatenbank von handwerker-kosten.ch (Stand 2026-06). Einzelpreise summieren sich nicht 1:1 zum Gesamtprojekt — Anfahrt, Mindestpauschalen und das Zusammenspiel der Arbeiten beeinflussen den Endpreis. Verbindlich ist nur eine Offerte. Wie wir unsere Preise ermitteln.
Was kostet Ihr Elektriker-Projekt konkret?
Sie haben jetzt die Marktpreise und den Regionalfaktor — der letzte fehlende Wert ist Ihr konkreter Preis. Den holen wir Ihnen gratis von passenden Betrieben aus Ihrer Region, nicht aus dem Ausland. Unverbindlich, in der Regel innert weniger Werktage.
Kostenfaktoren
Diese Faktoren beeinflussen den Endpreis am stärksten:
Art der Arbeit
Material
Notdienst-Zuschlag
Zugänglichkeit
Bewilligungen
Spartipps
Beim Elektriker sollten Sie nie am falschen Ende sparen. Unsachgemässe Elektroinstallationen sind brandgefährlich und können die Gebäudeversicherung gefährden. Vergleichen Sie Offerten, achten Sie aber vor allem auf die ESTI-Bewilligung und NIV-Konformität des Anbieters. Nach Abschluss der Arbeiten muss eine Sicherheitsnachweis-Prüfung erfolgen. Bündeln Sie mehrere Aufträge, um Anfahrtskosten zu sparen, und planen Sie Arbeiten werktags, um Notdienstzuschläge zu vermeiden.
So läuft Ihr Elektriker-Projekt ab
Eine Elektroinstallation in der Schweiz folgt einem klar geregelten Ablauf – von der Bedarfsklärung über die zwingende Installationsanzeige beim Netzbetreiber bis zum Sicherheitsnachweis (SiNa) und – bei bestimmten Anlagen – der unabhängigen Abnahmekontrolle. Wer die Reihenfolge und die gesetzlichen Pflichten kennt, vermeidet Verzögerungen, Nachbesserungen und Bussen.
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1
Bedarf klären und Installationskonzept festlegen
Halten Sie früh fest, was Sie brauchen: neue Steckdosen und Lichtschalter, Verteiler/Sicherungskasten erneuern, Ladestation fürs E-Auto, Smart-Home, Photovoltaik oder eine Komplettsanierung der Verkabelung. Überlegen Sie pro Raum konkret Anzahl und Position der Anschlüsse – Nachträge nach dem Verputzen werden teuer. Bei Mietobjekten holen Sie vorab die schriftliche Zustimmung der Verwaltung ein, da fest verbaute Änderungen Sache des Vermieters sind.
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2
Konzessionierten Elektroinstallateur wählen und Offerten einholen
Fest verlegte Installationen dürfen in der Schweiz nur Betriebe mit Installationsbewilligung des ESTI (konzessionierte Elektroinstallateure) ausführen; Laien sind auf einfache Arbeiten wie Lampen anschliessen beschränkt. Holen Sie mindestens zwei bis drei detaillierte Offerten ein und achten Sie darauf, dass Material, Arbeitsstunden, allfällige Gebühren des Netzbetreibers sowie SiNa und – sofern nötig – die Abnahmekontrolle separat ausgewiesen sind. Klären Sie, ob der Betrieb die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt.
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3
Installationsanzeige beim Netzbetreiber – vor Arbeitsbeginn
Vor Baubeginn meldet der konzessionierte Betrieb die Arbeiten mit einer Installationsanzeige (IA) beim örtlichen Netzbetreiber (z.B. EKZ, ewz, BKW) an – meist über ElektroForm. Erst nach der Freigabe darf gebaut werden. Bei sehr kleinen Eingriffen (Service unter 4 Stunden und Leistungsänderung unter 3,6 kVA) kann die Installationsanzeige entfallen. Bei grösseren Eingriffen sowie Fassaden- oder Dacharbeiten (etwa für PV) prüfen Sie zusätzlich, ob eine kommunale Baubewilligung nötig ist; Module an Balkon oder Fassade sind oft bewilligungspflichtig.
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4
Förderung sichern – bei Energie-Gewerken zwingend vor Baustart
Wenn die Elektroarbeiten Teil einer energetischen Massnahme sind (Wärmepumpe, PV-Anlage, Ladeinfrastruktur), prüfen Sie kantonale Förderbeiträge und – wo verlangt – einen GEAK respektive GEAK Plus. Wichtig: Förderanträge und allfällige GEAK-Beratung müssen in der Regel eingereicht und bewilligt sein, BEVOR Sie mit den Arbeiten beginnen. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch.
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5
Ausführung der Installation
Der Betrieb verlegt Leitungen, setzt Dosen und Verteiler, montiert Apparate und nimmt die Anlage in Betrieb. Bei Neubau/Umbau wird vor dem Verputzen kontrolliert, ob alle Leerrohre und Anschlüsse sitzen – nutzen Sie diesen Moment für eine Begehung und letzte Korrekturen. Lassen Sie sich Abweichungen von der Offerte schriftlich bestätigen, bevor zusätzlich gearbeitet wird.
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6
Sicherheitsnachweis (SiNa) und Schlusskontrolle des Betriebs
Nach Abschluss prüft der ausführende Betrieb die Anlage im Rahmen einer internen Schlusskontrolle (Sichtprüfung, Funktions- und Messprüfungen) und dokumentiert das Ergebnis im Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss NIV, bestätigt mit Unterschrift. Verlangen Sie den SiNa als Teil der Abgabe – ohne dieses Dokument ist die Installation formal nicht ordnungsgemäss abgenommen. Als Eigentümer müssen Sie den SiNa dauerhaft aufbewahren und die Anlagensicherheit jederzeit damit belegen können.
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7
SiNa beim Netzbetreiber einreichen – bei kurzer Kontrollperiode zuerst unabhängige Abnahmekontrolle
Nach jeder Erstellung oder Änderung ist der SiNa dem Netzbetreiber einzureichen – auch im Wohnbau. Bei Anlagen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren (z.B. Büro 10 Jahre, Schulen/Hotels/Verkauf 5 Jahre) muss zusätzlich innert sechs Monaten nach Übernahme eine unabhängige Abnahmekontrolle durch eine akkreditierte Inspektionsstelle oder ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen – nicht durch den Betrieb, der die Anlage gebaut hat. Bei Wohnbauten (Kontrollperiode 20 Jahre) genügt die Schlusskontrolle des Betriebs; eine zusätzliche unabhängige Abnahmekontrolle ist hier nicht verlangt. Danach gilt die Anlage als abgenommen; die nächste periodische Kontrolle folgt je nach Gebäudetyp (Wohnen i.d.R. alle 20 Jahre).
Profi-Tipp: Häufigster Stolperstein: Bei Anlagen mit Kontrollperiode unter 20 Jahren (Gewerbe, Büro, Schulen u.a.) muss die Abnahmekontrolle von einer unabhängigen Stelle gemacht werden – wer dieselbe Firma damit beauftragt, die installiert hat, riskiert eine ungültige Kontrolle. Planen Sie diese unabhängige Kontrolle und die Sechs-Monats-Frist von Anfang an mit ein. Im normalen Wohnbau (20 Jahre) reicht die Schlusskontrolle des Betriebs samt SiNa, der trotzdem dem Netzbetreiber einzureichen ist.
Methodik & Datenbasis
Häufige Fragen
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